Behandlungskosten

Mein Honorar wird nach der offiziellen "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) berechnet. Einen Link zur Gebührenordnung der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie hier:

https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf

 

 

Einen Auszug der von mir in Rechnung gestellten Leistungen können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen: 

Leistung                                                                                                                                                                 GOP-Ziffer          Betrag

Einleitung / Verlängerung der Psychotherapie (inkl. Bericht)                                                                           808                          69,96€ (3,0)

Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen                                                               857                          16,90€ (2,5)

Erhebung der biographischen Anamnese                                                                                                           860                          160,87€ (3,0)

Verhaltenstherapeutische Einzelsitzung, 50 Minuten (auch Probatorik);  Wochentage                              870                          131,15€ (3,0)

Verhaltenstherapeutische Einzelsitzung, 50 Minuten (auch Probatorik); Samstags & nach 20h               870                          153,00€ (3,5)

Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0-facher Satz) den 2,3-fachen Satz überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beilhilfestelle ab.

Kostenträger

Als Privatpraxis ist es grundsätzlich möglich, die Psychotherapie mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und auch mit den Berufsgenossenschaften abzurechnen. Selbstverständlich ist es auch möglich, als Selbstzahler die Kosten einer Psychotherapie privat zu bezahlen. Weitere Optionen der Kostenübernahme durch andere Kostenträger werden im Folgenden erläutert.
 

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die genauen Konditionen unterscheiden sich jedoch bei verschiedenen Versicherungen. Die genauen Regelungen der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder sich telefonisch bei Ihrem Versicherungsträger informieren. Ich empfehle, Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn abzuklären. Relevante Fragen sind hierbei: Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten? Wie viele Therapiesitzungen werden übernommen? Werden die Kosten voll oder ggf. nur anteilig erstattet? Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?


Beihilfe

In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung. Hierzu informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme. Die notwendigen Unterlagen zur Beantragung der Kostenübernahme erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer Beihilfestelle.

 

Weitere Kostenträger für psychotherapeutische Behandlung in Privatpraxen sind:

  • Berufsgenossenschaften
  • Freie Heilfürsorge (Bundeswehr, Bundespolizei, Berufsfeuerwehr, Justizvollzugsbeamte)
  • Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
  • Postbeamtenkrankenkasse

 

Selbstzahler

Es kann verschiedene Gründe dafür geben sich zu entscheiden, eine Psychotherapie selbst zu finanzieren. Es entfallen sämtliche Antragsformalitäten. Dies hat den Vorteil, dass die Dauer der Therapie und die Frequenz der Sitzungen sehr flexibel sind. Zudem kann die Therapie ohne Antragsformalitäten und damit verbundene Wartezeiten sehr schnell beginnen. Auch wird Ihre psychotherapeutische Behandlung nicht bei Krankenkassen oder ähnlichen Institutionen vermerkt.

 

 

 

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