Mein Honorar wird nach der offiziellen "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) berechnet. Einen Link zur Gebührenordnung der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie hier:
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf
Einen Auszug der von mir in Rechnung gestellten Leistungen können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
Leistung GOP-Ziffer Betrag
Einleitung / Verlängerung der Psychotherapie (inkl. Bericht) 808 69,96€ (3,0)
Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen 857 16,90€ (2,5)
Erhebung der biographischen Anamnese 860 160,87€ (3,0)
Verhaltenstherapeutische Einzelsitzung, 50 Minuten (auch Probatorik); Wochentage 870 131,15€ (3,0)
Verhaltenstherapeutische Einzelsitzung, 50 Minuten (auch Probatorik); Samstags & nach 20h 870 153,00€ (3,5)
Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0-facher Satz) den 2,3-fachen Satz überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beilhilfestelle ab.
Als Privatpraxis ist es grundsätzlich möglich, die Psychotherapie mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und auch mit den Berufsgenossenschaften abzurechnen. Selbstverständlich ist es auch möglich, als Selbstzahler die Kosten einer Psychotherapie privat zu bezahlen. Weitere Optionen der Kostenübernahme durch andere Kostenträger werden im Folgenden erläutert.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die genauen Konditionen unterscheiden sich jedoch bei verschiedenen Versicherungen. Die genauen Regelungen der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder sich telefonisch bei Ihrem Versicherungsträger informieren. Ich empfehle, Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn abzuklären. Relevante Fragen sind hierbei: Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten? Wie viele Therapiesitzungen werden übernommen? Werden die Kosten voll oder ggf. nur anteilig erstattet? Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Beihilfe
In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung. Hierzu informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme. Die notwendigen Unterlagen zur Beantragung der Kostenübernahme erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer Beihilfestelle.
Weitere Kostenträger für psychotherapeutische Behandlung in Privatpraxen sind:
Selbstzahler
Es kann verschiedene Gründe dafür geben sich zu entscheiden, eine Psychotherapie selbst zu finanzieren. Es entfallen sämtliche Antragsformalitäten. Dies hat den Vorteil, dass die Dauer der Therapie und die Frequenz der Sitzungen sehr flexibel sind. Zudem kann die Therapie ohne Antragsformalitäten und damit verbundene Wartezeiten sehr schnell beginnen. Auch wird Ihre psychotherapeutische Behandlung nicht bei Krankenkassen oder ähnlichen Institutionen vermerkt.
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